Cityroller Test 2024: Aktuelle Empfehlungen im Überblick

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

So finden Sie den besten Cityroller

Machen Sie den Cityroller-Test: Was macht Ihren Testsieger aus?

Machen Sie den Cityroller-Test: Was macht Ihren Vergleichssieger aus?

Schon seit Jahren erfreuen sich Roller immer größerer Beliebtheit. Nicht nur Kinder sind begeistert von den einfachen Vehikeln. Zunehmend nutzen auch Erwachsene die handlichen Scooter. Vor allem in der urbanen Umgebung sind immer häufiger auch Businessleute auf einem Cityroller zu entdecken.

Sie bieten eine gute Alternative zum Fahrrad, um im Großstadtdschungel leichtfüßiger und schneller voranzukommen. Zusammenklappbar und von geringem Gewicht können sie gut mit in Bus und Bahn mitgenommen oder auf dem Arbeitsplatz untergestellt werden. Das lästige An- und Abschließen wie beim Fahrrad entfällt hier in der Regel. Die Vorteile sind groß, die Preise hingegen vergleichsweise gering.

Bei einem Cityroller-Test sollten Sie verschiedene Modelle vergleichen. Die City-Scooter unterscheiden sich teilweise erheblich.

Sie sollten den Fokus bei Ihrem Test auf Cityroller der Hersteller PEARL, HUDORA, Krunk, STAR-SCOOTER und bike*star richten. Diese erfreuen sich großer Beliebtheit und sind technisch ausgeklügelt. Aber welcher Cityroller wird Ihr Vergleichssieger?

Die Cityroller aus dem Test im Überblick:

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Cityscooter sind nicht nur was für Kinder!

Ob Jung ob Alt, Klein oder Groß: Cityroller sind für jeden zu haben – und auch erschwinglich. Die einen haben Spaß daran, mit den kleinen Flitzern herumzutoben, die anderen wissen vor allem den Komfort zu schätzen, den die Roller bieten, um von A nach B zu gelangen. Erfahren Sie im folgenden Ratgeber, worauf Sie beim Kauf eines Cityrollers achten sollten.

Cityscooter: Ein Test zeigt Ihnen Unterschiede, wo die Unterschiede liegen

Die Begriffe Scooter, Roller, Kickboard usf. verschwimmen immer mehr. Eine klare Linie ist häufig nicht gleich zu erkennen. Dennoch gibt es wesentliche, wenn auch nur kleine, Unterschiede zwischen den einzelnen Scooter-Typen.

Im Grunde handelt es sich bei allen um Abwandlungen der klassischen Kinderroller. Allerdings sind Sie mittlerweile zumeist aus Aluminum und nicht mehr aus Holz gefertigt. Das fördert Haltbarkeit und Stabilität und verringert zugleich das Gesamtgewicht des Rollers.

Anders als die normalen Tretroller, die auch für Erwachsene zu haben sind, besitzen sowohl Kickboard als auch der Cityroller eine besondere Eigenschaft: Sie sind zusammenklappbar! Dadurch können Sie diese Typen auch besser verstauen und transportieren.

Damit fallen Cityroller und Kickboards in die Kategorie „Klapp- oder Microroller“. Der wesentliche Unterschied zwischen diesen beiden Scooter-Arten ist wiederum, dass die Kickboards drei, statt nur zwei Laufräder besitzen. Die Bereifung ist bei beiden von geringem Durchmesser und weitestgehend ungefedert.

Kickboards sind lediglich mit Lenkkugel ausgestattet. Ein richtiger Lenker ist dagegen ein Merkmal von einem Cityroller. In Ihrem Test sollten Sie dies also berücksichtigen. Damit ist die Abgrenzung zu den anderen Rollern getroffen. Widmen wir uns nun den wesentlichen Vorteilen der Cityroller. Bei einem Test gibt es  nämlich viel zu beachten.

Ab durch die City: Wenn Sie Roller in Ihrem Test berücksichtigen, die motorisiert sind, spielt das Gewicht eine große Rolle.

Ab durch die City: Wenn Sie Roller in Ihrem Test berücksichtigen, die motorisiert sind, spielt das Gewicht eine große Rolle.

Perfekt für die City: Einen Roller durch einen Test auf Herz und Nieren prüfen

Gerade in den großen Ballungszentren wissen immer mehr Leute den Vorteil der kleineren und handlichen Cityroller zu schätzen. Während ein Cityrad meist sperriger ist und stets angeschlossen werden muss, können Sie den Cityroller mit sich nehmen. Die Klappfunktion bietet die Chance, den Roller schnell auf eine kompakte Größe zu schrumpfen, um ihre Besitzer dann mit in öffentliche Verkehrsmittel, Büro und Restaurant zu begleiten.

Das lästige An- und Abschließen entfällt und dennoch können Sie Ihre Wege in kürzerer Zeit zurücklegen. Hierzu bedarf es lediglich etwas Beinkraft, die Füße selbst jedoch sind geringer belastet, als wenn Sie die Wege zu Fuß zurücklegen. Wer auf zu viel Kraftanstrengung verzichten möchte, kann sich mittlerweile gar einen Elektroroller zulegen.

Er ist eine echte Alternative zu Auto, Fahrrad und Co. Um sich erfolgreich und ohne Plattfüße durch den Großstadtdschungel zu schlagen, ist ein Cityroller für Erwachsene perfekt. Ein Test sollte aber zwingend den den Fokus auf das Handling und die Verarbeitung legen.
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Die Eckdaten der Cityroller im Test

Die City-Scooter im Testbericht wurden auf unterschiedliche Eigenschaften hin geprüft und miteinander verglichen.

  1. Das Eigengewicht
    Im Schnitt wiegt ein Cityroller kompakte vier Kilogramm. Dieses Gewicht lässt sich noch vergleichsweise leicht tragen. Zusammengeklappt ist ein Roller also keine übermäßige Belastung für die Arme. Zu verdanken ist dies vor allem der Leichtbauweise mit stabilen Alurahmen.
  2. Die Tragkraft
    Personen mit einem Körpergewicht von über 100 Kilogramm sollten beim Cityroller-Test auf die Robustheit achten. In der Regel sind die Scooter auch für Erwachsene und nicht nur gut für Kinder geeignet.
  3. Der Lenker
    Ein Vorteil ist stets, wenn die Lenker vom Cityroller höhenverstellbar sind. Ohne dieses Feature können Sie das Gefährt nicht an Ihre Körpergröße anpassen. Die kann sich nachteilig auf die Ihre Körperhaltung auswirken. Die Höhe des Lenkers sollte dabei zwischen 80 und 105 Zentimetern liegen.
  4. Die Besonderheiten
    Es sind häufig die kleinen Extras, die einen Vergleichssieger ausmachen. Ein Cityroller kann beispielsweise punkten, wenn er extra großen Rollen hat. Ein Raddurchmesser ab 20 Zentimetern ermöglicht ein leichteres Vorankommen, da die Lauffläche größer und damit die Kraftübertragung weitreichender ist. Ohnehin sind die Rollen ein wichtiger Faktor. Im günstigeren Preissegment sind die Räder zwar häufig kleiner, können aber auch über dem Durchschnitt liegen. Hierbei kommt es natürlich auch auf die eigenen Präferenzen an.
  5. Der Preis
    Die Preise der Cityroller liegen meist zwischen 40 und 120 Euro. Sie sind damit vergleichsweise günstig gegenüber Citybikes und Co. Möchten Sie einen Cityroller kaufen, haben Sie somit eine echte Alternative zum Bike zur Hand.
Ausnahmen bestätigen die Regeln. Wer nicht so viel Wert darauf legt, dass der Cityroller klappbar ist, kann auch zu einen Stuntscooter greifen. Auf dem Markt gibt es nämlich Modelle, die im Gegensatz zum klassischen Cityroller nicht zusammenklappbar sind. Das ist nicht zwingend ein Nachteil, zeichnen sich solche doch aufgrund der kleinen Räder und der besonderen Robustheit aus. Dies ermöglicht eine wendige und rasante Fahrweise. Diese Form von Cityroller ist meist günstiger, bietet aber einen hohen Spaßfaktor. Ein Test könnte sich also lohnen.
Küren Sie Ihren Cityroller-Testsieger! Was ist Ihnen wichtig - größere Rollen, niedriger Preis oder kleines Gewicht?

Küren Sie Ihren Cityroller-Vergleichssieger! Was ist Ihnen wichtig – größere Rollen, niedriger Preis oder kleines Gewicht?

Bester Cityroller: Ihr Vergleichssieger sollte Spaß machen

Mit Ihrem Vergleichssieger sollten Sie ohne große Kraftanstrengung gut voran kommen. Große Räder sind hierbei von Vorteil. Darüber hinaus muss Sie auch der Preis überzeugen.

Im mittleren Preissegment mit Kosten um die 80 Euro gibt es bereits hochwertige Cityroller, die kaum Wünsche offen lassen. Aber auch günstigere Modelle können eine Alternative sein. Berücksichtigen Sie aber stets das Gewicht, das Handling sowie die Fahreigenschaften.

Am besten finden Sie Ihren Vergleichssieger, wenn Sie verschiedene Modelle ausprobieren. Bedenken Sie dabei auch, auf welchem Untergrund Sie hauptsächlich unterwegs sein werden. Asphalt sollten aber alle Cityroller meistern können. Schwierigkeiten könnten erdige Böden in Parks bereiten.

Achtung: Vermeiden Sie es, mit dem Roller auf den Radwegen zu fahren. Diese sind den Radfahrern vorbehalten.

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Über den Autor

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Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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2 Kommentare

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  1. Inge
    Am 18. Februar 2017 um 21:15

    ich habe jetzt 2 gegensaetzliche aussagen auf der Seite gefunden, einmal heisst es, dass roller nur auf dem Gehweg gefahren werden duerfen und das andere mal, dass eben nicht… was stimmt den nun?

    Achtung: Vermeiden Sie es, mit dem Roller auf den Gehwegen zu fahren. Diese sind vor allem den Fußgängern vorbehalten. Ausnahmen finden sich bei Kindern. Bis zum achten Lebensjahr müssen diese auf dem Gehweg fahren – ob mit Fahrrad, Scooter oder Inlineskates.Sie dürfen daraufhin noch bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr die Gehwege nutzen. Alle anderen Verkehrsteilnehmer, die mit Rad, Roller und Co. unterwegs sind, müssen die Radwege nutzen. Sind keine Radwege vorhanden, ist in der Regel die Straße zu nutzen.

    oder:

    Auch bei einem Tretroller für Erwachsene aus obigen Vergleich stellt sich vielen die Frage, ob mit diesem auf dem Radweg gefahren werden darf. Es ist jedoch gesetzlich festgelegt, dass ein entsprechender Roller nicht als Fahrzeug gilt, wie es beispielsweise bei einem Fahrrad der Fall ist. Tretrollerfahrer werden gesetzlich mit Rollstühlen, Rodelschlitten und ähnlichen Fortbewegungsmitteln gleichgesetzt und müssen sich an die Verkehrsregeln für Fußgänger halten. So gelten folgende Vorschriften:

    Die Benutzung der Gehwege ist vorgeschrieben. Die Straße darf nur benutzt werden, wenn es weder Gehweg noch Seitenstreifen gibt.
    Die Fortbewegung auf der Fahrbahn wird vorgeschrieben, wenn ein Fußgänger ein Fahrzeug oder andere sperrige Gegenstände mit sich führt, die andere Fußgänger behindern. Bei mitgeführten Fahrzeugen muss die rechte Fahrbahnseite benutzt werden.
    Überquerungen von Fahrbahnen müssen zügig auf kürzestem Wege durchgeführt werden. An Kreuzungen oder Einmündungen müssen Fußgängerüberwege oder markierte Wege an Ampelanlagen verwendet werden.
    Absperrungen, wie Stangen- oder Kettengeländer, dürfen nicht überschritten werden.
    Dient eine Gleisanlage nicht dem sonstigen öffentlichen Straßenverkehr, darf sie nur an den vorgesehenen Stellen betreten werden.

    • Vergleichssieger.bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2017 um 8:56

      Hallo Inge,

      vielen Dank für die Information. Wir werden unsere Texte umgehend richtigstellen. Grundsätzlich gelten Sie in Deutschland als Fußgänger, wenn Sie mit einem Tretroller unterwegs sind. Radwege dürfen deswegen in der Regel nicht befahren werden. Dazu ist der Gehweg oder wenn dieser nicht vorhanden ist, die Straße zu nutzen. Ist ein Zusatzschild „Inlineskater frei“ am Radweg vorhanden, darf dort auch mit dem Roller gefahren werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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