Kindersitz-Test 2024: Aktuelle Empfehlungen im Überblick
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 13 Minuten
Sicherheit und Komfort für Kinder im Auto
Alle 19 Minuten verunglückte im Jahr 2013 ein Kind im Straßenverkehr; jedes zweite davon im Pkw seiner Eltern. Erfreulicherweise nehmen die Zahlen der Kinderunfälle laut Statistischem Bundesamt im deutschen Verkehr jährlich ab. Einen großen Einfluss hat die Weiterentwicklung der Autokindersitze. Die Hersteller schaffen immer mehr Sicherheitsfunktionen für die Sitze.
Zudem nutzen deutsche Familien immer verstärkter einen Autokindersitz, wenn sie mit ihren Kindern unterwegs sind. Lediglich 10 Prozent der Kinder unter 12 Jahren, so ermittelte das Statistische Bundesamt unter direkter Beobachtung des fließenden Verkehrs, waren durch einen Erwachsenengurt angeschnallt und besaßen kein sogenanntes Rückhaltesystem.
In diesem Ratgeber erhalten Sie wichtige Informationen darüber, welche Angaben Sie in einem Kindersitz-Test finden sollten, damit Sie die verschiedenen Modelle besser miteinander vergleichen können und wissen, auf was es beim Kauf der Kindersitze ankommt.
Die besten Kindersitze aus dem Test im Überblick
Darauf müssen Sie in einem Kindersitz-Test achten
Im August 2013 führte die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen eine neue Prüfrichtlinie für Kindersitze ein. Ein Test für eben solche läuft nun nach strengeren Regeln ab. Welche das sind und vor allem welcher Kindersitz für Ihren Nachwuchs geeignet ist, lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis:
Kindersitze im deutschen Gesetz
Eine sogenannte Kindersitzpflicht schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. In Paragraph 21 zur Personenbeförderung finden Sie alle Bestimmungen zum Transport von Kindern oder Erwachsenen in Kraftfahrzeugen und Fahrrädern.
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Die Kindersitzpflicht endet immer dann, wenn ein Kind
- den 12. Geburtstag erreicht oder wenn
- das Kind die Größe von 1,50 m überschreitet.
Das bedeutet, dass Sie Ihr Kind immer in einem Kindersitz sichern müssen, wenn es unter 12 Jahre alt oder kleiner als 1,50 m ist. Das Ende der Kindersitzpflicht heißt jedoch nicht, dass der Kindersitz nicht mehr verwendet werden darf.
Die Polizeidienststelle Mannheim beispielsweise empfiehlt, „unabhängig von der gesetzlichen Altersgrenze, den Kindersitz weiter zu benutzen“. Die Beamten der baden-württembergischen Stadt sind der Auffassung, dass bei Kindern unter 1,50 m kein ordnungsgemäßer Gurtverlauf möglich ist. Es empfiehlt sich also, nicht starrsinnig nach dem Ende der Kindersitzpflicht des Kindes das Rückhaltesystem aus dem Auto zu entfernen.
Die StVO schreibt jedoch auch Ausnahmen vor. So ist es möglich, ein Kind ohne einen geeigneten Kindersitz zu transportieren. In Paragraph 21 Absatz 1a wird deshalb bestimmt, dass Eltern ihre Kinder ab dem 3. Geburtstag auch dann mit einem Sicherheitsgurt sichern dürfen, wenn der Rücksitz nicht mehr ausreicht. Dies ist immer dann der Fall, wenn die hinteren Sitze bereits mit zwei Kindersitzen belegt sind.
Das größte und schwerste Kind sollte immer mit dem Fahrzeuggurt gesichert werden, wenn bereits zwei Kinder auf dem Rücksitz durch einen Kindersitz geschützt sind.
Dementsprechend besteht ein absolutes Beförderungsverbot, wenn Eltern keinen geeigneten Kindersitz für einen Heranwachsenden unter 3 Jahren besitzen. Dieses Verbot gibt es auch, wenn das Fahrzeug keine Gurte zum Befestigen des Sitzes besitzt. In diesem Falle können jedoch ältere Kinder unter 1,50 m auf dem Rücksitz mitfahren.
Verfügen Sie über ein älteres Kraftfahrzeug, welches keine Rücksitzbank besitzt, dürfen Sie keine Kinder unter 12 Jahren bzw. unter 1,50 m Körpergröße befördern.
Wichtiges Kriterium in einem Kindersitz-Test: Die ECE-Zulassung für Kindersitze
Neben Paragraph 21 der StVO regeln ECE-Prüfzeichen die Beschaffenheit eines Kindersitzes. Im Rahmen der dazugehörigen ECE-Regelungen dürfen nur Rückhaltesysteme verwendet werden, die Prüfstandards durchlaufen haben. Diese Regelungen erstellt die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (ECE engl. für Economic Commission for Europe).
Folgende Prüfkennzeichnungen für Kindersitze der ECE sind in Deutschland erlaubt:
- ECE-R 44/03
- ECE-R 44/04
- ECE-R 129
Die Nummer erkennen Sie am Prüfetikett auf dem Kindersitz. Das orangene Etikett befindet sich nach einem E in einem Kreis.
Im August 2013 verabschiedete die Wirtschaftskommission für Europa einen neuen Sicherheitsstandard: ECE-R 129 (I-Size-System). Diese neue Richtlinie gilt neben den Standards 44/03 und 44/04. Wer also noch einen Autokindersitz mit einen dieser Nummern besitzt, kann getrost damit weiterfahren.
Was ist neu an der Richtlinie ECE-R 129?
Alle Produkte, die diese Standards erfüllen, haben einem Seitenaufpralltest standgehalten, da sie einen Seitenaufprallschutz besitzen. Zudem richtet sich die Prüfnummer nicht mehr nach dem Gewicht des Kindes.
Hierbei ist nun die Körpergröße des Nachwuchses entscheidend, weshalb die Hersteller selbst wählen können, für welche Größen ihr Sitz produziert wurde. Die damalige Regelung, also die Einteilung in Kindersitzklassen, entfällt hiermit.
Zusätzlich besagt die ECE-Richtlinie zum R 129-Standard, dass Kinder unter 15 Monaten lediglich entgegen der Fahrtrichtung befördert werden dürfen. Dies gilt jedoch nicht für die Prüfnummern 44/03 und 44/04.
Was beim Prüfsiegel ECE-R 44 zu beachten ist
Neben dem I-Size-System, also der Prüfnummer ECE-R 129, sind zudem noch die Nummern ECE-R 44 in Version 03 und 04 für Kindersitze geeignet. Das ECE-44-System unterscheidet die Autokindersitze nach Gewichtsgruppen. Das bedeutet, dass der Nachwuchs dem Gewicht entsprechen muss, damit der Kindersitz im Vergleich zu anderen sicher ist.
Derzeit gibt es vier Normgruppen:
Klasse | Einteilung nach Gewicht |
---|---|
0+ bzw. 0 plus | bis 13 kg |
I | 9 bis 18 kg |
II | 15 bis 25 kg |
III | 22 bis 36 kg |
Da das Gewicht als alleiniges Merkmal wenig Aussagekraft besitzt; auch vor dem Hintergrund, dass das Gewicht heutzutage wenig über die Größe oder das Alter des Kindes aussagt, ist das Alter noch ein zusätzliches Auswahlkriterium. Zusätzlich gibt es Regeln, welche Art des Kindersitzes einer Klasse zugeordnet werden kann.
Normgruppe 0+
Diverse Kindersitz-Tests in der Vergangenheit zeigten, dass die Kindersitze laut Test-Ergebnissen erst für ältere Kinder geeignet waren. Aus dem Grund führte die Wirtschaftskommission für Europa die Gruppe 0 ein. Diese definierte Sitze für Babys mit einem Höchstalter von etwa einem Jahr und einem Maximalgewicht von 9 kg.
Die Gruppe 0+ löste 0 ab und enthält Babyschalen für Babys bis zu 1,5 Jahren sowie einem maximalen Gewicht von 13 kg. Wer sich für eine Babyschale mit der Klasse 0+ entscheidet, darf dieses Rückhaltesystem nur entgegen der Fahrtrichtung justieren. Eine andere Positionierung ist nicht zulässig.
Aus Sicherheitsgründen empfiehlt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat auch einen rückwärtsgerichteten Kindersitz. Wenn sich der Kopf des Babys dem Schalenrand nähert und ihn schließlich erreicht, sollten die Eltern an einen Kindersitz der nächsthöheren Klasse denken.
Normgruppe I
Die zweite Gruppe definiert einen Modelle, die in einem Kindersitz-Test beweisen, dass sie für Heranwachsende von einem bis 4 Jahre geeignet ist. Auch hier ist die Positionierung entgegen der Fahrtrichtung ideal.
Diese Kindersitze sind im Vergleich zu Babyschalen für Kinder gedacht, die zwar bereits sitzen können, aber noch einen seitlichen Halt benötigen. Hierbei gibt es Unterschiede in der Anschnallart, welche noch einmal in einem anderen Punkt beschrieben werden sollen.
Normgruppe II
Sitzgruppe II ist für Kinder von etwa 3,5 bis 7 Jahre gedacht. Die empfohlene Größe für Kinder, die für einen Kindersitz mit dieser Kategorie geeignet sind, beträgt maximal 125 cm.
Normgruppe III
Die dritte Gruppe beinhaltet reine Sitzerhöhungen. Aus Gründen der mangelnden Sicherheit bei diesen Kinderrückhaltesystemen werden sie kaum produziert und angeboten.
Das geeignete Alter für die vierte Gruppe beträgt 6,5 bis 12 Jahre.
Kombination aus mehreren Gruppen
Die Hersteller produzieren meist Kinderrückhaltesysteme, die zu den Mischgruppen gehören. Dabei soll vermieden werden, dass der Verbraucher mehrere Sitze kaufen muss.
Ein Beispiel für eine solche Kombination sind die sogenannten Langzeitsitze, die die Gruppen I, II und III zusammenfassen. Der Nachwuchs mit einem Gewicht von 9 bis 36 kg kann hiermit befördert werden. Mit diesen Sitzen können Sie schnell zwischen verschiedenen Pkw wechseln.
Die Polizeidienststelle in Mannheim rät dazu, dass Verbraucher lieber zu spät mit der nächstgrößeren Kategorie wechseln, als zu früh. Das bedeutet, dass Sie sich nicht zu sehr an die Richtwerte halten sollten.
Das sollte in einem Kindersitz-Test nicht vergessen werden: Vorschriften der StVZO
Die StVZO, also Straßenverkehrszulassungsverordnung, schreibt ganz genau vor, welcher Kindersitz in das jeweilige Automodell passt.
Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder nicht angebracht sein. Diese Beifahrerplätze müssen mit einem Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz versehen sein. (Quelle: § 35a Abs. 8 StVZO)
Beim Kauf eines Kinderrückhaltesystems ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sitz auch zu Ihrem Fahrzeugtypen gehört. Oftmals legen die Hersteller eine Beilage zu den technischen Daten des Produktes dazu. Auf dieser finden Sie alle Fahrzeugtypen, mit denen der favorisierte Kindersitz kompatibel ist.
Auch Fahrzeughersteller haben meist Informationen zum Kinderrückhaltesystem in ihrem Handbuch vermerkt. In Neufahrzeugen, welche ab 2014 auf den Markt gekommen sind, sind häufig diverse Sitzplätze als „I-Size Ready“ gekennzeichnet. Sofern dies auf Ihren Autositzen steht, können Sie sich sicher sein, dass Ihr Fahrzeug das neue „I-Size“-System unterstützt.
Achten Sie zudem auch auf das Prüfetikett. Neben der ECE-Nummer muss der Hersteller vom Kindersitz auch die Befestigungskategorie bestimmen. Die vier Gruppen sind:
- Universal
- Semi-Universal
- Eingeschränkt
- Spezielles Fahrzeug
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„Universal“ ist in der Regel für den Rück- und Beifahrersitz geeignet, falls das Airbagsystem des Fahrzeugs nichts anderes bestimmt. „Semi-Universal“ beschreibt Isofix-Systeme.
„Eingeschränkt“ ist, wie der Name es bereits vermuten lässt, nur für einige Positionen im Auto eingeschränkt. Die vierte und letzte Kategorie nennt eine spezielle Automarke oder -modell, welche unbedingt beachtet werden muss.
Sowohl bei „Universal“ als auch bei „Eingeschränkt“ wird der Kindersitz über den Erwachsenengurt befestigt. Bei „Universal“-Kindersitzen ist in der Regel jeder Fahrzeugtyp dafür geeignet. Möchten Sie jedoch einen der anderen Kindersitze im Vergleich dazu erwerben, ist die beigelegte Fahrzeugtypenliste zu beachten. In einem Kindersitz-Test sollten immer Angaben über die Befestigungsart zu finden sein.
Kindersitz im Auto: Bußgelder und Maßnahmen
Der deutsche Bußgeldkatalog sieht empfindliche Strafen für die falsche Mitnahme von Kindern im Auto vor. Zudem können auch Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eine mögliche Maßnahme sein.
Ist Ihr Kind beispielsweise angeschnallt, aber sitzt nicht auf einem Kindersitz, müssen Sie mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen. Bei mehreren Kindern erhöht sich die Summe auf 35 Euro.
Nehmen Sie Ihren Nachwuchs gänzlich ohne eine Sicherung mit, also ohne Gurt und Kindersitz, wird ein Bußgeld von 60 Euro fällig. Zudem müssen Sie mit einem Punkt rechnen. Bei mehreren Kindern beträgt die Buße 70 Euro und einen Punkt.
Eigener Test: Wie sind Kindersitze zu befestigen
Im Wesentlichen kann der Kindersitz auf drei unterschiedliche Arten im Auto befestigt werden:
- Beckengurt (Zweipunktgurt)
- Erwachsenengurt bzw. Sicherheitsgurt (Dreipunktgurt)
- Isofix-System
Zudem können Sie auch noch andere Haltevorrichtungen für Kindersitze in einem Test ausprobieren: Fangtisch oder Hosenträgergurt. Alle Arten mit ihren Vor- und Nachteilen sollen in diesem Abschnitt erklärt werden.
Befestigung vom Autokindersitz in einem Test selbst ausprobieren: Der Beckengurt
Nicht alle Kindersitze können mit dem Beckengurt, auch Zweipunktgurt genannt, montiert werden. Der Beckengurt befindet sich am mittleren Sitz des Fonds (Rücksitz). Doch nicht jedes Automodell besitzt einen Zweipunktgurt. Dies ist das erste Ausschlusskriterium, weshalb der Beckengurt nicht für einen sicheren Transport des Kindes infrage kommt. Achten Sie in einem Kindersitz-Test daher auf Kompatibilitätsangaben.
Eine Sitzerhöhung sowie ein Kindersitz mit integrierter oder mitwachsender Rückenlehne können nicht mit einem Beckengurt verwendet werden. Hierfür kommt nur der Dreipunktgurt in Betracht.
Kindersitze, die mit einem Beckengurt justiert werden, sind heutzutage sehr selten, da sie nicht besonders sicher sind. Die wenigen Sitze funktionieren jeweils nur mit einem statischen Zweipunktgurt. So nennt sich ein Gurtsystem, das sich nicht automatisch aufrollt. Der Gurt muss also manuell straff gezogen werden.
Der Beckengurt darf zusätzlich nur dann verwendet werden, wenn das Kind ein Gewicht von maximal 25 kg aufweist.
Im Auto mit Kindersitz unterwegs: Wie ist ein Test vom Dreipunktgurt durchzuführen
Gerade bei Babyschalen ist der Sicherheitsgurt beliebt. Da hier kein eigener Gurt beim Sitz vorhanden ist, kann die Schale schnell und einfach auf der Rücksitzbank montiert und wieder entfernt werden.
Sichere Modelle sollten in einem Kindersitz-Test eigene Hosenträgergurte und Fangtische aufweisen. Insbesondere bei letzterem ist der Dreipunktgurt unpraktisch, da er oftmals zu kurz ist, um dabei um den gesamten Kindersitz zu verlaufen.
Gerade Kindersitze mit der Befestigungsgruppe „Universal“ passen perfekt zum Dreipunktgurt. Jedoch ist der heutige Standard das Isofix-Verfahren. Da aber nicht jedes Fahrzeug über die Halterungen von Isofix verfügt, müssen manche Eltern auf den Dreipunktgurt zurückgreifen.
Beachten Sie den beiliegenden Zettel nach dem Kauf des Kindersitzes. Oftmals gibt der Hersteller noch wichtige Informationen auf den Weg, die Ihnen das richtige Angurten anhand von Bebilderungen anzeigen. Der korrekte Gurtpfad ist hierbei sehr wichtig. Mehr Hinweise dazu finden Sie im späteren Abschnitt über die häufigsten Bedienungsfehler.
Meist eine der besten Befestigung-Arten für Kindersitze in einem Test: Das Isofix-System
Im Jahr 1997 stellte ein Kindersitzhersteller in Zusammenarbeit mit einem Autobauer das Isofix-System auf der Internationalen Automobilausstellung vor. Seitdem ist das System in vielen Fahrzeugmodellen umgesetzt worden.
Isofix beschreibt ein spezielles Halterungssystem. Hierfür sind zwei Halterungen bzw. Ösen im Stoff der Autositze im Fahrzeug angenäht. An einem Isofix-Kindersitz sind zwei entsprechende „Greifarme“ angebracht, die sich dann mit den Ösen verbinden.
Der Isofix-Kindersitz verbindet sich vollständig mit dem Auto, sodass auch im Falle einer Bremsung die sogenannte Bremsverzögerung sofort an den Kindersitz weitergegeben wird. Laut Stiftung Warentest sind die Kindersitze am sichersten, die mit Isofix ausgestattet sind. Sie werden deshalb oftmals mit sehr gut oder gut bewertet.
Es gibt Kindersitze, die mit Isofix an den Sitz justiert werden und Kinderrückhaltesysteme, die eine Isofix-Basis besitzen. Letztere Gruppe von Sitzen besteht aus zwei Teilen. Die Basis verbleibt immer im Auto zurück und wird fest montiert. Der übrige Kindersitz wird dann aus der Basis entfernt und kann mitgenommen werden. Bei dieser Art entfällt jedoch die einfache Bedienung, mit der der Kindersitz schnell und einfach mitgenommen werden kann.
Isofix entspricht zudem einer deutschen Norm, weshalb ein Großteil der neueren Fahrzeuge diese Ösen im Sitz besitzen. Die Stiftung Warentest klärt in ihrem Kindersitze-Test auf, dass das Isofix-System die Rückhaltevorrichtung mit der Karosserie verankert, sodass diese Sitze bei einem Frontaufprall besonders viel Sicherheit versprechen.
In der Regel gehören die Isofix-Halterung im Auto zu der modernen Standardausstattung eines Autos. Jedoch darf nicht jeder Kindersitz mit diesem System in allen Pkw montiert werden. Ist der Isofix-Kindersitz als „Semi-Universal“ deklariert, müssen Sie die Fahrzeugtypenliste beachten.
Ein Großteil der Isofix-Kindersitze kann auch mit normalen Dreipunktgurten angeschnallt werden. Dies ist in der Regel immer dann der Fall, wenn dem Produkt keine Fahrzeugtypenliste beiliegt.
Sollte Ihr Autohersteller im Handbuch auf eine Top Tether-Funktion hinweisen und Ihr Pkw dieses System unterstützen, ist dies eine weitere sichere Variante für Ihre Kleinen.
Was sollte ein Modell mit Top Tether-Befestigung in einem Kindersitz-Test beweisen?
Wer einen Kindersitz mit einer „Universal“-Zulassung erwerben möchte, benötigt eine Top Tether-Befestigung. Diese ist nämlich die Voraussetzung für diese Zulassung.
Die Top Tether-Technik wurde entwickelt, um dem Rotationseffekt bei einem Unfall mit Frontaufprall entgegen zu wirken. Diese Vorwärtsrotation definiert die Situation, wenn Ihr Kind nach vorn kippt im Falle eines Unfalls. Top Tether ist ein zusätzlicher Gurt, der diese Bewegung weitestgehend verhindert.
Dieses Befestigungssystem benötigt jedoch einen weiteren Verankerungspunkt, der sich nicht in allen Fahrzeugen befindet. Meistens ist er direkt hinter der Rücksitzbank versteckt. In manchen Fahrzeugen kann diese Verankerung aber auch weiter hinten im Kofferraum oder an der Decke des Autos sein.
Top Tether (TT) bezeichnet also nur einen Gurt, der an diesem Verankerungspunkt im Auto befestigt wird. Dieser zusätzliche Gurt ist immer im Lieferumfang eines TT-Kindersitzes enthalten.
Haben Sie einen TT-Kindersitz erworben, müssen Sie zusätzlich zum Isofix-System noch den Top Tether-Gurt anschnallen. Zwar ist es umständlich, aber nur dann kann der Kindersitz seinen vollen Schutzumfang entfalten. Sollten Sie einen Top Tether-Sitz kaufen, aber das System nicht nutzen, erlischt die Zulassung für den Kindersitz und Sie müssen mit einem Bußgeld wegen der Gefährdung der Sicherheit rechnen.
Hosenträgergurt und Fangtisch: Was ist das?
Ein Hosenträgergurt ist ein zusätzlicher Gurt, der bei Babyschalen integriert ist. Zudem finden Sie diese Befestigungsart auch in Kindersitzen der Kategorie I. Der Hosenträgergurt wird auch Fünfpunktgurt genannt und ist somit eine Erweiterung des normalen Dreipunktgurtes.
Der Hosenträgergurt sichert fünf Punkte am Körper des Kindes und verläuft von der Schulter zum Becken bis zum Schritt. Am Becken ist noch ein zusätzlicher Gurt, der die nötige Stabilität verleiht. Der Hosengurt ist auch bei Rallye-Fahrzeugen beliebt, da er die meiste Sicherheit bietet. Ihr Kind kann nicht unten durchrutschen.
Ein Fangtisch, auch Fangkörpersystem, ist eine zusätzliche Vorrichtung vor dem Kindersitz. Das Tischchen sichert den Nachwuchs vor dem Bauch. Laut ADAC und Stiftung Warentest ist dies die sicherste Variante, da die Belastungen bei einem frontalen Aufprall geringer sind als beim Fünfpunktgurtsystem.
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Weitere Vor- und Nachteile auf einen Blick:
- Hosenträgergurte sind bequemer in der Schlafposition.
- Heranwachsende schwitzen nicht so stark bei Hosenträgergurten.
- Die Rückhaltesysteme mit Fünfpunktgurten können auch entgegen der Fahrtrichtung installiert werden. Hosenträgergurte beim Kindersitz zeigen in einem Test oft, dass sie in diesem Falle zwar aufwändiger zu montieren, aber dafür sicherer sind.
- Ein Kindersitz mit Fangtisch im Auto zeigte in diversen Crash-Test-Ergebnissen, dass sich die Kinder in dieser Situation über das gepolsterte Tischchen abrollen können, was dieses System sehr sicher macht.
- Fangtische sind einfach in der Handhabung und können schnell umgelegt werden. Hosenträgergurte müssen zuerst straffgezogen werden.
Anhand der Vor- und Nachteile kommt auch Stiftung Warentest in ihrem Kindersitze-Test zu dem Ergebnis, dass der Nachwuchs bei beiden Arten sicher sitzt. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihr Kind vor dem Kauf einmal „Probesitzen“ lassen. Probieren Sie auch gleich die Angurttechnik aus. Im Laden können Sie bei Problemen gleich einen Angestellten fragen.
Der Kindersitz: Ein Test sollte de Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Sitztypen aufzeigen
Im Grunde gibt es drei Autokindersitztypen:
- Babyschale
- Kindersitz
- Sitzerhöhung
Alle drei Typen haben ihre Vor- und Nachteile. Die Babyschale ist, wie der Name es bereits vermuten lässt, nur für Babys geeignet. Der Kindersitz kann danach bis zum 12. Lebensjahr (und oftmals auch darüber hinaus) genutzt werden. Die Sitzerhöhung ist laut Stiftung Warentest in puncto Kindersitze nicht sicher genug, weshalb die Institution hiervon abrät. Alle Hinweise dazu und über die anderen beiden Sitztypen finden Sie in den nächsten Abschnitten.
Kriterien einer Babyschale in einem Test
Die Babyschale ist für Babys geeignet, die sich noch in der Kategorie 0+ befinden. Babyschalen sind also für Kinder bis maximal 18 Monate und 13 kg konstruiert.
Die Babyschale muss entgegen der Fahrtrichtung angebracht werden. Aus dem Englischen sprechen die Hersteller auch oftmals von Reboard. Das Rückwärtsfahren ist insofern wichtig, da die noch empfindliche Muskulatur im Nacken des Kindes dadurch kaum gefährdet wird.
Die Babyschale zeigt in einem Test oft, dass Sie sie sowohl auf dem Beifahrersitz oder der Rückbank platzieren können. Möchten Sie jedoch Ihr Baby vorn mitnehmen, sollten Sie unbedingt darauf achten, den Airbag auszuschalten. Wenn er sich während eines Unfalls öffnet, wird ihr Baby mit dem Köpfchen voran in den Sitz gepresst. Dies hat oftmals fatale Folgen. Wird das Baby samt Schale wieder aus dem Auto genommen, können Sie den Airbag wieder einschalten.
Gibt es bei Ihrem Fahrzeug keinerlei Option, den Frontairbag auszuschalten, muss die Babyschale auf dem Rücksitz transportiert werden.
Neben der Babyschale gibt es auch Babywannen bzw. Kinderwagenaufsätze. Dieses System bietet Bequemlichkeit, da Sie die Wanne nur aus der Kinderwagenhalterung entfernen und auf dem Rücksitz des Autos montieren müssen. Die Babywanne ist jedoch nur für Babys in den ersten drei Monaten sicher. Das liegt daran, dass Babys in diesem Zeitraum eine noch sehr gebrechliche Wirbelsäule besitzen. Deshalb muss der Nachwuchs liegen, weshalb eine Babywanne für dieses Alter geeignet ist.
Auf was kommt es bei einem Kindersitz in einem Test an?
Über die verschiedenen Gruppen/Kategorien und Befestigungsmöglichkeiten ist hier bereits ausführlich geschrieben worden. Kindersitze gibt es in verschiedenen Ausführungen und Designs. Sobald Ihr Baby mit dem Kopf den Rand der Babyschale erreicht, muss ein Kindersitz her.
Aufgrund der unterschiedlichen Größen kann der Kindersitz bis zum 12. Lebensjahr genutzt werden, also bis die gesetzliche Kindersitzpflicht endet. Beliebte Kindersitzhersteller sind u.a. Maxi-Cosi oder Cybex.
Als Alternative zum herkömmlichen System der Kategorien gibt es noch weitere Kombinationsmöglichkeiten, sodass Sie nur zwei verschiedene Autokindersitze kaufen müssen. Die sogenannten mitwachsenden Kindersitze sind in den Gruppen 0+/I und I/II/III erhältlich. Ersteres vereint die Babyschale mit einem Kindersitz. Bei beiden Möglichkeiten lässt sich die Rückenlehne immer höher stellen, um während des Älterwerdens eine fortlaufende Sicherheit zu gewähren.
Was muss eine Kindersitzerhöhung in einem Test alles können?
Eine Kindersitzerhöhung besteht aus einem einzigen Polster bzw. Kissen, welches den Sitz erhöht. Die Kindersitzerhöhung schneidet in Test-Ergebnissen des ADAC oder der Stiftung Warentest häufig schlecht ab. Beide raten deshalb davon ab. Zwar ist diese Variante sehr günstig, dennoch ist der Kopf des Kindes beispielsweise bei einem seitlichen Aufprall nicht geschützt und prallt so gegen die Wand des Fahrzeugs.
Die Sitzerhöhung gibt es für die Kategorien II und III. Ist das Kind also über 15 kg schwer, darf es mit diesem Polster transportiert werden. Dies besagt zumindest das deutsche Gesetz. Zusammen mit einem Dreipunktgurt wird die Sitzerhöhung befestigt. Zusätzlich zu diesem System bieten einige Hersteller Sitzerhöhungen mit einer Rückenlehne an.
Sollten Sie sich für eine Sitzerhöhung entscheiden, ist unbedingt darauf zu achten, dass der Gurt richtig verläuft. Er sollte nicht zu dicht am Hals des Kindes liegen. Die Polizeidienststelle Mannheim empfiehlt, die Sitzerhöhung nur im Zusammenspiel mit einer Rückenlehne zu nutzen und auch erst dann, wenn das Kind aus dem normalen Kindersitz herausgewachsen ist.