Sitzerhöhung Test 2024: Aktuelle Empfehlungen im Überblick
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten
Sitzerhöhung – Für alle, die hoch hinaus wollen
Die Sitzerhöhung ist besonders für Kinder geeignet, die über 15 Kilogramm wiegen. Dieses Gewicht erreichen sie durchschnittlich ab etwa dreieinhalb Jahren. Jedoch sollten Verbraucher aufpassen: ADAC und Stiftung Warentest testen regelmäßig Kindersitze und Sitzerhöhungen, wobei das Fazit der Prüforganisationen für normale Sitzerhöhungen größtenteils schlecht ausfällt.
Aufgrund verschiedener EU-Richtlinien werden Kindersitzsysteme in Gewichtsklassen eingeteilt. Die Sitzerhöhung für Kinder fällt dabei in die Klassen II und III. Neuerdings gibt es aber auch Kombinationsklassen, die „mitwachsen“ sollen. Auch diese Produkte fallen größtenteils beim Sitzerhöhung-Test von ADAC oder Stiftung Warentest durch.
Damit Sie und Ihre Kinder auf der sicheren Seite sind, können Sie die Tipps und Hinweise in diesem Ratgeber über Sitzerhöhungen auf bussgeldkatalog.org nutzen, um sich zu informieren. Nachfolgend erfahren Sie, ab welchem Alter der Kindersitz empfohlen wird, was das Gesetz sagt und was Verbraucher beim Kauf beachten sollten.
Die beste Sitzerhöhung aus dem Test im Überblick
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Welche Sitzerhöhung ist für mein Kind geeignet?
Eine Sitzerhöhung muss, wie auch die Babyschale oder der Kindersitz, aufgrund von EU-Richtlinien und Normen geprüft werden und verschiedenste Testverfahren durchlaufen. Hat das Produkt diese bestanden, bekommt es einen Aufkleber, anhand dessen der Verbraucher erkennen kann, ob die Kindersitzerhöhung auch wirklich sicher ist. Diverse Prüforganisationen wie beispielsweise der ADAC geben zusätzliche Informationen heraus, die für Eltern als Kaufhilfe fungieren sollen. Dieser Ratgeber fasst die Vergleichssieger 2024 zusammen und sagt Ihnen, worauf Sie achten müssen, wenn Sie vor dem Kauf einer Sitzerhöhung einen eigenen Test durchführen wollen, um die beste Kindersitzerhöhung für Ihre Kleinen zu finden.
Inhaltsverzeichnis:
Ab wann die Sitzerhöhung für das Auto empfohlen wird
Insgesamt gibt es drei verschiedene Arten von Kindersitzen: Babyschale, Kindersitz und Sitzerhöhung. Für Kinder bis drei Monate wird zudem die Babywanne angeboten. Eine EU-Richtlinie deklarierte vor einigen Jahren, dass Kinderrückhalteeinrichtungen in Klassen, je nach Gewicht, eingeteilt werden sollen. So ergab sich entsprechend folgende Klassifizierung:
- Klasse 0: Gewicht bis maximal 10 Kilogramm*
- Klasse 0 plus: Gewicht bis maximal 13 Kilogramm
- Klasse I: Gewicht von 9 bis 18 Kilogramm
- Klasse II: Gewicht von 15 bis 25 Kilogramm
- Klasse III: Gewicht von 22 bis 36 Kilogramm
* Klasse 0 wurde in die darüber liegende Klasse 0 plus integriert, sodass sie fast vom Markt verschwunden ist. Ab und zu gibt es jedoch noch Hersteller, die lediglich für Klasse 0 produzieren.
Die Babyschale ist in die Klasse 0 bzw. 0 plus einzuordnen. Für die Klassen I, II und III gibt es neben den Kombi-Produkten auch einzelne Kindersitze, die mit einer Rückenlehne bestückt sind und dadurch ausreichend Sicherheit bieten.
Klasse II und III beinhalten jedoch auch Sitzerhöhungen. Während diese damals lediglich aus einem Sitzkissen bestanden, welches aus Styropor bestand und mit einem dünnen Stoff überzogen war, kommen die heutigen Sitzerhöhungen sicherer und moderner daher.
Hinweis: Meist bieten die Produkte vermehrt Sicherheit, welche über eine Rückenlehne verfügen. Sie ist nicht nur bequem, falls das Kind schlafen möchte; bei einem Seitencrash bietet die Kindersitzerhöhung zudem ausreichende Sicherheit.
Sitzerhöhungen, die in die Klassen II und III eingeteilt werden, sind für Kinder mit einem Körpergewicht ab 15 Kilogramm zu empfehlen. Prüforganisationen wie der ADAC schlagen jedoch die Alternative des vollwertigen Kindersitzes vor. Er ist zwar preisintensiver, schützt Ihr Kind jedoch ausreichend.
Stiftung Warentest empfiehlt, dass Sie sich aber nicht nur nach den klassischen Normen richten sollten. Der Kindersitz muss zu Ihrem Kind passen, damit er möglichst sicher sein kann. Daher ist es auch ratsam vor dem Kauf einer Sitzerhöhung einen eigenen Test durchzuführen. Lassen Sie Ihr Kind auf mehreren Modellen Platz nehmen und prüfen Sie, ob Ihr Kind sicher und bequem sitzt. Erst nach solch einem Sitzerhöhung-Test sollten Sie sich für den Kauf eines Modells entscheiden.
Eine Kindersitzerhöhung der Gruppe II ist selten zu kaufen; die Hersteller setzen eher auf Kombi-Produkte, die „mitwachsen“. Folgende Klassifizierungen sind möglich:
- Gruppe II, III: Diese Kombination ist für Kinder gemacht, die ein Gewicht von 15 bis 36 Kilogramm besitzen und etwa dreieinhalb bis 12 Jahre alt sind. Die Größe der Kleinen beträgt dann, statistisch gesehen, etwa 95 bis 150 Zentimeter.
- Gruppe I, II, III: Diese Kombi ist für Kinder mit einem Gewicht von 9 bis 36 Kilogramm gedacht. Das Alter beträgt dann etwa ein bis zwölf Jahre, die Größe 75 bis 150 Zentimeter.
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Wer jedoch eine Sitzerhöhung der reinen Gruppe III erwerben will, sollte wissen, dass es sich hierbei lediglich um einfache Sitzerhöher handelt, die keine Rückenlehne besitzen. Der ADAC und Stiftung Warentest raten von diesen Produkten ab. Dies liegt darin begründet, dass die Crashtests reihenweise mangelhafte Ergebnisse zeigten. Besonders ein Anprall von der Seite kann für verheerende Konsequenzen sorgen.
Stiftung Warentest schlägt hier als Alternative einen mitwachsenden Sitz der beiden oben genannten Kombinationskategorien vor – besonders die Kombination aus II und III ist für bereits ältere Kinder gut geeignet.
Der Vorteil: Die Kombi-Produkte können in der Höhe und Breite verstellt werden. Jedoch müssen die Eltern auch ständig überprüfen, ob die bisherigen Einstellungen noch passen.
Wer sich für eine Sitzerhöhung für sein Kind entscheidet, sollte also ein Modell mit einer Rückenlehne und einer Kopfstütze wählen. Bei einem mitwachsenden Sitz ist es zusätzlich möglich, den Gurtverlauf anzupassen. Achten Sie besonders darauf, dass der Gurt nicht am Hals des Kindes entlang führt. Er sollte in der Mitte von Schulter und Hals anliegen.
Da die Schulterknochen von Kindern unter vier Jahren noch sehr sensibel sind, sollten Sie bei diesem Alter in der Regel noch nicht auf eine Sitzerhöhung für Kinder umsteigen. Stiftung Warentest empfiehlt daher, erst ab dem 4. Lebensjahr eine Kindersitzerhöhung zu benutzen.
Vor- und Nachteile der Sitzerhöhung in einem Test herausfinden
Die einfachen Sitzkissen stehen in der Kritik. Besonders der ADAC hegt rege Zweifel an der für das Auto produzierten Sitzerhöhung – soviel zur Theorie. In der Praxis sind sie jedoch heiß begehrt und werden gut verkauft. Eltern schwören auf die Sitzkissen bzw. die Sitzerhöhung. Hier sollen nun nachfolgend die Vor- und Nachteile der Kindersitzerhöhung erläutert werden.
Aus welchem Grund gibt es die Sitzerhöhung?
Die Sitzerhöhung für Kinder wurde deshalb konzipiert, weil die StVO einen Kindersitz bis zum 12. Lebensjahr vorschreibt. Dies gilt für Kinder, die kleiner sind als 1,50 Meter. Sollte Ihr Kind also bereits 13 Jahre alt sein, aber immer noch kleiner als der vorgeschriebene Wert, muss dennoch eine „Rückhalteeinrichtung für Kinder“ vorhanden sein. Mehr zum gesetzlichen Rahmen finden Sie an späterer Stelle in diesem Ratgeber.
Damit das Kind ab einer bestimmten Größe also nicht mehr in einem klassischen Kindersitz Platz nehmen muss, wurde die Sitzerhöhung erfunden. Damals bestand sie aus Styropor, das zusätzlich mit einem dünnen Stoff ummantelt wurde. Die heutigen Sitzerhöhungen bestehen zumeist aus Kunststoff und sind besser gepolstert. Wenn Sie also im Vorfeld des Kaufs die Sitzerhöhung im eigenen Test prüfen wollten, sollten Sie auf eine gute Polsterung achten. Bei langen Autofahrten sind diese Modelle deutlich bequemer.
Ein weiterer Grund für die Kindersitzerhöhung ist die Höhe für den Gurt. Würde ein Kind ohne Erhöher auf einem Autositz Platz nehmen, liegt der Gurt nicht richtig an und befindet sich am Hals. Bei einem Unfall kann diese Position verheerende Folgen nach sich ziehen. Damit der Sicherheitsgurt also richtig in der Schulterpartie liegt, ist eine Sitzerhöhung für Kinder dafür geeignet.
Als drittes Argument ist die Höhe zum Airbag zu nennen. Einige Kraftfahrzeuge haben ihre Luftkissen im hinteren Teil des Fahrer- und Beifahrersitzes bzw. im Kopfteil der Sitze. Damit sie aber auch ihren gesamten Schutz entfalten können, muss das Kind eine bestimmte Größe besitzen. Die Kindersitzerhöhung hilft dabei, auf die nötigen Zentimeter anzuwachsen.
Die Vorteile der Sitzerhöhung für Kinder
Im Ergebnis von einem Test einer Sitzerhöhung sollten Modelle, die preiswert und flexibel zugleich sind, sich als Ihre persönlichen Sitzerhöhung-Vergleichssieger erweisen. Es gibt bereits ausreichende Sitzerhöhungen für unter 30 Euro zu kaufen.
Wichtig ist bei einem Sitzerhöhung-Test auch, dass Sie auf die gesetzlichen Prüfziffern achten. Befinden sich diese nicht auf dem gewünschten Produkt, ist die Kindersitzerhöhung nicht genormt und somit in Deutschland verboten. Zudem wissen Sie als Verbraucher dann spätestens, dass das Produkt keine Sicherheit gewährleistet.
Wenn Sie eine Sitzerhöhung in einem Test begutachten, sollten Sie auch den zeitlichen Aspekt beachten. Denn wenn Sie die Sitzerhöhung befestigen möchten, sollte das nicht viel Zeit in Anspruch nehmen müssen. Ist die Befestigung zu kompliziert und dauert lange, erweist sich dieser Umstand im Alltag später in der Regel als sehr störend. Ist der Gurt hingegen schnell angelegt, kann die Fahrt auch fix beginnen.
In Bezug auf die Kompatibilität mit Ihrem Fahrzeugmodell müssen Sie als Verbraucher in der Regel nichts beachten. Denn die Erhöhungen sind genormt, sodass sie in jedes Kfz passen. Die Frage, welche Sitzerhöhung zu Ihrem Fahrzeugtypen passt, brauchen sich Verbraucher nicht zu stellen.
Diese Nachteile kann eine Sitzerhöhung haben
Die enorme Zeitersparnis, auf die Sie bei Ihrem Sitzerhöhung-Test achten sollen, ist zugleich der größte Nachteil. Denn die Einfachheit der Sitzerhöhung ist ihre größte Schwäche. Der reine Sitzerhöher ohne Rückenlehne ist nicht sicher. Wie bereits erwähnt, testen Stiftung Warentest und der ADAC fast jedes Jahr Kindersitze. Die Sitzerhöhung fällt im Test der beiden oftmals mit dem Ergebnis „mangelhaft“ durch.
Denn die Sitzerhöhung für Kinder bietet keinen Seitenaufprallschutz. Sollte das Kind schlafen und den Kopf neigen, verrutscht der Gurt. Diese Position kann im Falle eines Unfalls ungünstig sein. Aus diesem Grund ist eine Rückenlehne und eine Kopfabstützung zu empfehlen. Ein zusätzlicher Seitenschutz sorgt für mehr Sicherheit.
Besitzt die Kindersitzerhöhung keinen Gurthaken, kann der Beckengurt nach oben rutschen und schwere Bauchverletzungen herbeiführen. In anderen Fällen, so der Sitzerhöhung-Test vom ADAC, rutscht der Gurt unter dem Kind weg und bietet gar keinen Schutz mehr. Das Sitzkissen könnte ebenfalls unter dem Kind wegrutschen, ohne, dass die Eltern dies bemerken. Bei einem Unfall zieht dies böse Folgen nach sich.
Regelungen zur Sitzerhöhung im deutschen Gesetz
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist dafür zuständig, dass jedweder Teilnehmer im Straßenverkehr bestimmte Regeln beachtet, um die Sicherheit zu gewährleisten. Dabei soll sich nach Paragraph 1 jeder am Verkehr Teilnehmende so verhalten, „dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“ (Quelle: § 1 Abs. 2 StVO).
Um dies zu erreichen, definiert die StVO Paragraphen zur Geschwindigkeit, zum Abstand oder zum Halten und Parken. In Paragraph 21 zur Personenbeförderung reglementiert die StVO einen Passus, der die Voraussetzungen für Kinder in Rückhaltesystemen bestimmt.
Darin heißt es, dass
- “Kinder zum vollendeten 12. Lebensjahr,
- die kleiner als 150 cm sind“
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nur dann mitfahren dürfen, wenn sie auf geeigneten Kindersitzen Platz nehmen, die vorher mittels EU-Richtlinien ausgiebig getestet wurden (Quelle: § 21 Abs. 1a S. 1 StVO). Ist Ihr Kind bereits älter als 12 Jahre, aber wiederum kleiner als 1,50 Meter, muss es dennoch einen Kindersitz benutzen.
Diese EU-Richtlinien bestimmen, dass die Sitzerhöhung einen von drei Tests bestanden haben muss. Es gibt drei verschiedene Testverfahren, die jeweils eine Prüfziffer beinhalten, die das Produkt dann auf der Verpackung abdrucken darf. Eine Kindersitzerhöhung kann nicht mehrere Prüfziffern bekommen.
Es gibt folgende Prüfverfahren:
- UNECE-R 44/03
- UNECE-R 44/04
- UNECE-R 129
44/04 ist als Verbesserung von 44/03 anzusehen. So ist die Prüfnorm ECE-R 44/04 sicherer, da das Testverfahren leicht abgeändert und modernisiert wurde. Seit Mitte 2013 gilt die EU-Richtlinie, die die Norm ECE-R 129 deklariert. Sie gilt laut Experten wie Autobild.de als derzeit sicherstes Verfahren, da auch hier eine wichtige Komponente in das Testverfahren zusätzlich integriert wurde.
Dabei handelt es sich um einen Seitencrash-Test. Bei der Sitzerhöhung werden Verbraucher also kaum die neue Norm finden können, da die herkömmlichen Sitzerhöher keine Sicherheit bei einem seitlichen Aufprall bieten.
Die Sitzerhöhung muss laut Gesetz und EU-Richtlinien eine der drei gültigen Prüfnummern besitzen. Tut sie dies nicht, darf sie in keinem EU-Land auf den Markt gebracht werden.
Die Prüfnummer UNECE-R 129 führte nicht nur den Seitenaufpralltest ein. Außerdem müssen nun alle Babyschalen für Kinder bis zum 15. Monat, die ab Mitte 2013 hergestellt werden, rückwärtsgerichtet sein. Zudem integrierte die Richtlinie die Sitzerhöhung mit dem Isofix-System.
Mit Isofix zur sichersten Sitzerhöhung
Suchen Sie eine Sitzerhöhung für das Auto, die besonders sicher sein soll? Dann müssen Sie auch bereit sein, etwas tiefer in das Portemonnaie zu greifen. Der enorme Vorteil der herkömmlichen Sitzerhöhung ist der niedrige Preis, dafür verspricht diese Art aber keine Sicherheit. Eine Sitzerhöhung mit Isofix wiederum, wird von vielen namhaften Institutionen empfohlen.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat beispielsweise nennt das Isofix-System auf Ihrer Website „sehr vorteilhaft“. Auch der ADAC ist überzeugt. Doch was ist dieses Befestigungssystem und was kann es?
Die aktuelle EU-Richtlinie, die die Norm UNECE-R 129 einführte, regelte zudem, dass die Kindersitze, die mit dieser Prüfnummer aufgezeichnet werden, nicht mehr nach dem Gewicht, sondern nach der Größe kategorisiert werden müssen. Die Hersteller geben nun also die empfohlene Größe sowie weitere Informationen auf der Verpackung an.
Dies ersetzt aber keinesfalls die „Anprobe“! Wenn Sie einen eigenen Sitzerhöhung-Test durchführen: Lassen Sie Ihr Kind vor dem Kauf Probe sitzen.
Im Jahr 1997 arbeitete ein Kindersitzhersteller gemeinsam mit einem Automobilbauer an der Idee einer sicheren Befestigungsart. Dabei war es wichtig, dass Kinder gemeinsam mit der Sitzerhöhung oder dem Kindersitz mit dem Auto „verbunden“ werden. Isofix besteht aus stabilen Haken, die mit der Karosserie des Kfz verschweißt oder verschraubt sind. So bleibt der Kindersitz auch im Ernstfall immer an seinem Platz.
Die Sitzerhöhung mit Isofix ist, wie bereits erwähnt, teurer als die herkömmlichen Produkte. Zudem gibt es den Nachteil, dass die Fahrzeugindustrie erst ab dem Jahr 2004 vorgeschrieben bekam, die Rücksitzbank mit Isofix-Ösen zu versehen.
Es gibt zudem fahrzeugspezifische Isofix-Befestigungsarten, sodass Sie sich eine Anbieterliste des favorisierten Produktes ansehen müssen. Die meisten Automobilhersteller bieten dies auf Ihrer Website an. Damit können Sie nachschauen, ob Ihr Automodell dafür geeignet ist. Es gibt jedoch auch universell einsetzbare Sitzerhöhungen mit Isofix. Hier lohnt es sich jedoch ebenfalls, noch einmal die Anbieterliste durchzublättern.
Suchen Sie also eine besonders sichere Sitzerhöhung, ist der inoffizielle Vergleichssieger eine Sitzerhöhung mit Isofix, einer Rückenlehne sowie einer Kopfabstützung. Dabei sollten Sie, sofern es vereinbar ist, nicht auf den Preis achten. Im Ernstfall wird es Ihnen Ihr Kind danken.
„In Bezug auf die Kompatibilität mit Ihrem Fahrzeugmodell müssen Sie als Verbraucher in der Regel nichts beachten. Denn die Erhöhungen sind genormt, sodass sie in jedes Kfz passen. Die Frage, welche Sitzerhöhung zu Ihrem Fahrzeugtypen passt, brauchen sich Verbraucher nicht zu stellen.“
Wenn man drei Kinder unter 5 Jahren hat und ein normales Auto passen in der Regel die Sitzerhöhungen nicht nebeneinander in den rückwärtigen Fahrgastraum.
Die Sitze sind so breit und groß geworden, das man mit mehreren Kindern zwangsläufig ein SUV braucht. Selbst wenn man nur selten mit vielen Kindern fährt.
ein Umstand der logischerweise dazu führt, das der Nutzer sich Sitzerhöhungen holt, die ohne Seitenschalen in die Autos knapp dennoch reinpassen.
Die Idiotie, das Autos immer größer und breiter sein müssen ist auch auf die Kindersitze umgesprungen. zum Nachteil für alle.
Hallo,
Ich habe ein Reisemobil. in diesem gibt es auf der Rückbank (in Fahrrichtung sitzen) 2 3-Punktgurt. der außere 3Punktgurt kann mit einem Kindersitz nicht genutzt werden, da dieser auf Grund der weichen Polsterung in jeder Kurve zur Seite wegkippt. Insgesamt steht er auf der Polsterung auch nicht sehr fest. An der AUßenseite der Sitz kippt kaum, da hier noch der Halt aus der weiterlaufenden Polsterung so gerade reicht.
Entgegen der Fahrrichtung gibt es zwei Beckengurte. Kinder auf einem Sitzkissen mit Beckengurt zu befestigen ist aus meiner Sicht fragwürdig. Darf man die Kinder dann ohne Sitzkissen mit Beckengurt entgegen der Fahrtrichtung mitnehmen.
Wir reden hier über Kinder mit ca. >1,30 m und >25 kg.
Bei 3 Kindern wäre ohnehin ein Dreipunktgurt zu wenig vorhanden.
Vielen Dank für Ihre Erläuterungen
Wieso gibt es keine zugelassenen und brauchbarn Sitzerhöhungen für Senioren? Verkaufen sich die Sitzerhöhungen für unsere goldenenenen Steks wirklich so gut? Ja unser Nachwuchs muß ja mobil sein wie unsere gestressten Eltern!!!!!(Muttis)
Was ist der zugelassene Kindersitz für ein zweijähriges Kind, das mehr als 15 kg wiegt? Vielen Dank
Hallo,
kann man eine Sitzerhöhung mit Isofix auch mal ohne Isofix ins Auto machen ?? Wenn wir 3 unserer 4 Enkel mitnehmen muss der Große ( fast 7 Jahre ) vorne sitzen. Und da gibt es doch kein Isofix. Vielen Dank für die Antwort. LG Rita N.
Hallo, was mache ich wenn meine Tochter mit 9 1/2 Jahren jetzt schon fast 36 Kilo wiegt und alle Sitze nur bis 36 Kilo zugelassen sind? sie ist 1,34m groß. Ihr momentaner Sitz ist ein C. allerdings „wächst“ sie aus diesem langsam raus, die Kopfstütze ist schon in der höchsten Position. Was machen wir jetzt?
Hallo Christian,
es ist empfehlenswert, wenn Sie sich hierzu im Fachhandel beraten lassen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,ich finde diese Einteilung nach Gewicht echt nicht optimal!Ein Kind welches 15 Monate alt ist und 16 Kg wiegt kann somit auf einer Einfachen Sitzerhöhung ohne Rückenlehne sitzen?Es muss doch mal eine richtige Altersklasse oder Größe als Maßstab geben!Wenn die Kita einen Ausflug macht mit dem Auto verlangen sie schon bei drei bis vier Jährigen eine einfache Sitzerhöhung,sind diese Kinder nicht auch viel zu Jung?Was ist wenn da was Passiert?Zahlt da die Versicherung?
Hallo Annika,
dies hängt von den individuellen Umständen ab, welche zum Unfall beigetragen haben und muss im Einzelfall beurteilt werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
unsere Tochter ist 10 Jahre und schon 1,53 groß.
Muss sie noch im Kindersitz sitzen?
Danke und viele Grüße
Sandra
Hallo Sandra,
die Kindersitzpflicht betrifft Kinder, die bis zum vollendeten 12. Lebensjahr kleiner als 150 cm sind.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Meine Mutter, 85 Jahre alt, wiegt nur noch 46 kg und ist auf 1,42 cm „geschrumpft“. Bisher haben wir ihr immer ein dickes Kissen untergelegt, damit der Gurt sie nicht erwürgt. Darf sie auch auf einer Kindersitzerhöhung Platz nehmen? Dies betrifft immer mehr Senioren, die aufgrund starker Osteoporose sehr an Größe verlieren. Für eine verbindliche Antwort wäre ich sehr dankbar!!
Hallo Anne,
juristisch ist bei Ihrer Mutter keine Sitzerhöhung vorgeschrieben. Es gibt aber auch keine Vorschrift, welche dies untersagt. Wenn Ihrer Mutter durch eine Sitzerhöhung mehr Komfort bekommt, spricht im Prinzip nichts dagegen, eine passende Kindersitzerhöhung zu verwenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wie verhält es sich mit dem Transport von Kindern auf dem Beifahrersitz in einer Stzerhöhung/Sitzkissen?
Welches Gewicht / Alter gilt hier? Und ist hier das Bußgeldverfahren?
Vielen Dank.
Hallo Kathleen V.,
laut der StVO sind Kindersitze, also auch Sitzerhöhungen, für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und/oder die kleiner als 1,50 Meter sind, vorgeschrieben. Dies gilt sowohl für die Rücksitze als auch für den Beifahrersitz. Für welche Gewichtsklasse die Sitzerhöhung geeignet ist und ob sie auf dem Beifahrersitz verwendet werden kann, erfahren Sie in den Nutzungshinweisen der Hersteller.
Ist ihr Kind im Auto nicht ordnungsgemäß gesichert, kann ein Bußgeld ab 30 Euro fällig werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Zitat:
„Im Paragraph 21 zur Personenbeförderung reglementiert die StVO einen Passus, der die Voraussetzungen für Kinder in Rückhaltesystemen bestimmt.
Darin heißt es, dass
“Kinder zum vollendeten 12. Lebensjahr,
die kleiner als 150 cm sind“
nur dann mitfahren dürfen, wenn sie auf geeigneten Kindersitzen Platz nehmen, die vorher mittels EU-Richtlinien ausgiebig getestet wurden (Quelle: § 21 Abs. 1a S. 1 StVO). Ist Ihr Kind bereits älter als 12 Jahre, aber wiederum kleiner als 1,50 Meter, muss es dennoch einen Kindersitz benutzen.“
Wie in dem von Euch selbst zitierten § 21 StVO steht, brauchen Kinder ab 12 Jahren keinen Kindersitz mehr, völlig egal wie groß sie sind. Vielmehr sagt er aus, dass auch Kinder unter 12 Jahren keinen Kindersitz brauchen, wenn sie die genannte Größe erreicht haben. Ob das im Sinne der Verkehrssicherheit ist steht auf einem anderen Blatt.
„Wie in dem von Euch selbst zitierten § 21 StVO steht, brauchen Kinder ab 12 Jahren keinen Kindersitz mehr, völlig egal wie groß sie sind. Vielmehr sagt er aus, dass auch Kinder unter 12 Jahren keinen Kindersitz brauchen, wenn sie die genannte Größe erreicht haben. Ob das im Sinne der Verkehrssicherheit ist steht auf einem anderen Blatt.“
Das ist ja eben nicht so, wie auch im Text zu lesen:
Darin heißt es, dass,
“Kinder zum vollendeten 12. Lebensjahr,
die kleiner als 150 cm sind“
nur dann mitfahren dürfen, wenn sie auf geeigneten Kindersitzen Platz nehmen, die vorher mittels EU-Richtlinien ausgiebig getestet wurden (Quelle: § 21 Abs. 1a S. 1 StVO). Ist Ihr Kind bereits älter als 12 Jahre, aber wiederum kleiner als 1,50 Meter, muss es dennoch einen Kindersitz benutzen.“
Wenn eine Größe von 1,50m erreicht ist, ist eine Angleichung an die im Fahrzeug verbauten Sicherheitssysteme (Gurtsystem) erreicht, und es muss keine Anpassung an diese, durch Erhöhung erfolgen.
Für den Seitenschutz muss man dann Richtung Schalensitz gehen… hmm
Gruß
Hallo Sam,
das ist korrekt. Sollte die Größe von 150 cm überschritten bzw. das 12. Lebensjahr vollendet sein, wird vom Gesetzgeber kein Kindersitz vorgeschrieben. Damit der Dreipunktgurt aber einen korrekt Halt geben kann, wird dennoch eine Sitzerhöhung empfohlen bei einer Größe unter 150 cm.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org